Herzlich Willkommen beim Bauplanungsbüro Meyer in Kolborn
"Günter Meyer - Kolborn" das ist im Wendland ein Begriff für individuelle Bauberatung,
praxisorientierte Bauplanung und reichhaltige Erfahrung.
Unsere besondere Spezialität besteht darin Fachwerkhäuser zu planen und zu entwerfen.
Dabei betreuen wir unsere Kunden nicht nur in der Planungs- und Genehmigungsphase, sondern sind dafür
bekannt, daß Sie auch während der Bauphase fachliche Unterstützung erhalten.
Überzeugen Sie sich von unserer vielfältigen Leistungspalette,
kontaktieren Sie uns und besuchen Sie uns in Kolborn.
Profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen Erfahrung mit über 1500 geplanten Objekten.
Hochbauobjekte
Ein Auszug aus unseren Objekten
- Wohnhäuser
- Anbauten
- Sanierungen und Umbauten
- Nutzungsänderungen (...mehr erfahren)
- Fachwerkhäuser
- Nebengebäude w.z.B. Carports, Schuppen
- Wirtschaftsgebäude
Leistungen
Ein Auszug unserer Planungsleistungen für Sie:
- Bauberatungen
- Zeichnungen
- Bauanträge
- Energieberatungen
- Energieausweise
- nachträgliche Baugenehmigungen
- Beratungen zum Bauen ohne Baugenehmigung (...mehr erfahren)
- und mehr...
spezielle Planungsziele
Welche Planungsziele wollen Sie erreichen?
- Nutzbarkeit des Gebäudes erhöhen, durch An-, Um- oder Ausbauten
- Energie sparen
- Nachhaltig bauen
- altersgerecht bauen (barrierearmes bauen) um länger zu Hause wohnen zu können
- barrierefreies Bauen (behindertengerecht, rollstuhlgerecht)
Der Bauantrag
Für einen Bauantrag benötigen Sie einen Entwurfsverfasser!
Wir stehen Ihnen als Entwurfsverfasser für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung und begleiten Sie durch das Baugenehmigungsverfahren
Die Planung ist individuell und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Selbstverständlich sind auch Teilleistungen möglich.
Phasen einer Beratung
Komplett oder nur zum Teil - Sie entscheiden!
- Vor-Ort Beratung
- Entwurfsplanungen
- Genehmigungsplanungen
- bis hin zur Planung im Detail!
Die Antragstellung
Erstellung aller notwendigen Bauantragsunterlagen und Begleitung durch den Bauantrag
- Erstellung von Bauanträgen
- Bestandszeichnungen
- Neubauzeichnungen
- Baubeschreibungen
- Bautechnische Berechnungen
- Behördengespräche
- und mehr vieles mehr...
Das Zusammenspiel ...
Das Zusammenspiel verschiedener Baugesetze wird heutzutage immer
wichtiger:
- Baurecht
- Standsicherheit
- Energieeinsparung (Gebäudeenergiegesetz GEG)
- Immissionsschutz
- Umweltschutz
- etc.
Wir unterstützen Sie bei Ihrem Bauantrag und beim Zusammenspiel der verschiedenen Bereiche.
Nutzungsänderungen (Umnutzungen)
Unter einer Nutzungsänderung versteht man, daß Räume oder ganze Einheiten eine andere Nutzung bekommen. Die Änderung einer Nutzung von Räumen oder Gebäuden ist genehmigungspflichtig.
Gerade hier im Wendland haben wir besonders oft Nutzungsänderungen von einer landwirtschaftlichen Nutzung zu Wohnräumen.
Dies ist insbesondere bei alten Fachwerkhäusern der Fall. Denn diese bestanden früher einem landwirtschaftlichen Teil (die Diele und die Ställe neben der Diele) und den Wohnräumen.
Wird nun die Diele oder auch nur ein Teil davon ausgebaut, muss ein Antrag auf Nutzungsänderung (quasi ein Bauantrag) gestellt werden!
Es kommt dabei übrigens nicht auf die aktuelle Nutzung an, sondern auf das, was zuletzt genehmigt wurde!
Gerne beraten wir sie und erstellen Ihren Antrag auf Umnutzung.
Weitere Beispiele für genehmigungspflichtige Umnutzungen:
- Wohngebäude zu Bürogebäude
- Ausbau einer Garage zu einem Wohnraum
- Ausbau einer Scheune
- Erstellung einer neuen Wohneinheit (z.B. durch Umbau oder Ausbau des Dachgeschosses
- etc.
Bauen ohne Baugenehmigung
Grundsätzlich gilt, daß alles was man auf seinem Grundstück errichtet, eine Baugenehmigung benötigt - insbesondere wenn es ein Dach hat!
Das gilt ebenso für statische Änderungen an einem Gebäude.
Das Baurecht sieht allerdings tatsächlich vor, daß bestimmte Bauvorhaben ohne ein Baugenehmigungsverfahren gebaut werden dürfen. In der Bauordnung nennt sich das "verfahrensfreie Bauvorhaben".
Dies bedeutet im Klartext, daß Sie müssen zwar kein Bauantragsverfahren durchlaufen, dennoch aber ALLE Bauvorschriften einhalten müssen.
Aus diesem Grund ist es schwierig pauschale Aussagen darüber zu treffen.
Ein Beispiel:
Im Dachgeschoss eines Einfamilienhauses wird ein weiteres Schlafzimmer eingebaut, dann ist dies normalerweise verfahrensfrei.
Kommt aber eine Küche hinzu, entsteht unter Umständen eine neue Wohnung und die Baumaßnahe wird genehmigungspflichtig!
Wird die Wohnung dann auch als Ferienwohnung vermietet, kommen noch weitere Kriterien, die einer Genehmigung erfordern, hinzu!
Wenn ihr Bauvorhaben auch nur eines der gesetzlichen Vorgaben nicht einhält, dann dürfen Sie nicht ohne weiteres bauen!
Eine Anpassung der Planung führt jedoch meistens zu positiven Ergebnissen, so daß ein Bauvorhaben wie gewünscht realisiert werden kann.
Denn manchmal sind es nur kleine Änderungen w.z.B. 50 cm mehr Grenzabstand, das Gebäude 10 cm kürzer oder eine Zustimmung des Nachbarn, die dazu führen, daß man trotzdem ohne Baugenehmigung bauen kann.
Die Zusammenhänge sind sehr komplex und umfangreich. Lassen Sie sich von uns beraten!